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Radevormwalder fordert ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger heraus

Der Radevormwalder ÖDP- Politiker Felix Staratschek fordert Sebastian Frankenberger heraus. Programm-, Satzung- und Demokratieverstöß sowie die Unterstützung einer Klage, die das Grundgesetz gefährdet, machen den ÖDP- Chef für Staratschek untragbar.


Pressemitteilung

Abs.
ÖDP- Büro Radevormwalder
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592




Sebastian Frankenberger hat Geschichte geschrieben. Nachdem die CSU ihr eigenes Nichtraucherschutzgesetz aufgrund des Lobbydrucks der Tabakindustrie wieder aufweichte, organisierte er einen Volksentscheid, in dem der ursprüngliche Gesetzesentwurf für Bayern gültig wurde und somit innerhalb der öffentlichen Gastronomie den Bayern, Franken und Schwaben das Rauchen abgewöhnt wurde. Aber nun raucht dem Chef der Ökodemokraten der Kopf. Ein ÖDP- Mitglied stellt sich quer und lehnt öffentlich das politische Handeln Sebastian Frankenbergers und des von ihm geführten Bundesvorstandes ab. Felix Staratschek, überzeugter Nichtraucher und seit über 25 Jahren ÖDP- Aktivist in seiner Heimatstadt Radevormwald bringt im übertragenen Sinne Frankenbergers Kopf zum Rauchen.

Und dass äußert sich dadurch, dass der Bundesvorstand der ÖDP einstimmig Felix Staratschek eine Rüge ausspricht.  Staratschek habe gegen die ÖDP- Satzung verstoßen, wo in § 4.2 die Pflichten der Mitglieder festgelegt sind. Staratschek würde die Diskussion nicht sachlich und fair führen sowie satzungsgemäß gefasste Beschlüsse nicht anerkennen.

Das sieht Staratschek anders. Er habe konkrete Aussagen gemacht, was der Bundesvorstand seiner Meinung nach falsch mache und er hat bisher keine Belege, dass es für dass, was er kritisiert, Beschlüsse gibt, die satzungsgemäß gefasst wurden.

Der Streit zwischen Staratschek und dem Bundesvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) dreht sich um die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“. Dieser warb mit auf dem  ÖDP- Bundesparteitag im April 2012 ausliegenden Flugblättern für eine Teilnahme von Personen an dieser Klage mit der Aussage, es ginge um eine Klage wegen der Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalpakt. Und da stand drauf, dass die Verträge nicht ratifiziert werden dürfen, „solange die Bevölkerung in bundesweiten Volksentscheiden JA zu ESM und Fiskalpakt gesagt hat“. Mehr wurde an Inhalten über die  Verfassungsbeschwerde nicht kund getan. Es wurde der Eindruck erweckt, dass Mehr Demokratie ESM und Fiskalpakt zur Abstimmung stellen will und dass man gegen diese Verträge vorgehen wolle.

Sebastian Frankenberger, der nicht nur Vorsitzender der ÖDP ist, sondern auch Führungsposten im Verein „Mehr Demokratie“ in Bayern  und im Bundesverband inne hat lobte diese Klage, in die der ÖDP. Bundesvorstand immer „involviert“ gewesen sei, er zeigte sich Stolz, so eine gute Klage vorweisen zu können, brachte aber keine weiteren Inhalte rüber über das, was er oder der ÖDP- Vorstand an Sachverstand in die Klage eingebracht hatten. Immerhin tat er damit Kund, dass der ÖDP- Vorstand in das geschehen „verwickelt“ (lat. involvere) ist und damit Hintergrundwissen haben müsste, dass die Basis des Parteitages nicht hatte und auch noch nicht ahnen konnte.

Wichtig ist, dass über die Verfassungsbeschwerde nur etwas geredet wurde innerhalb ders Rechenschaftsberichtes, es gab keinen Tagesordnungspunkt zu dieser Klage und somit auch keinen Beschluss des Bundesparteitages. Auch im Hauptausschuss der ÖDP wurde hierzu kein Beschluss gefasst. Es war also einzig der kleine  neunköpfige Bundesvorstand der ÖDP, der über diese Klage umfassend informiert war und den Beschluss gefasst hat, dass die ÖDP diese Aktion von Mehr Demokratie unterstützt. Und damit liegen für Felix Staratschek zu dieser Verfassungsbeschwerde keine satzungsgemäßen Beschlüsse vor. Denn nachdem er den Inhalt der Klage erstmals nach deren Einreichung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht Anfang Juli im Internet lesen konnten, traf Felix Staratschek ein Schlag: Auf Seite 102 der Klageschrift wurde deutlich, dass Mehr Demokratie nicht wegen der Verfassungswidrigkeit des EURO- Stabilisierungsmechanismus, des Fiskalpaktes und er „kleinen EU- Vertragsänderung“ klagte, sondern dass dieser Verein das Grundgesetz zur Abstimmung stellen wollte, weil es ESM- und Fiskalpakt- widrig sei. Für Staratschek ist das eine an Betrug grenzende Frechheit und diabolische Verdrehung des Sinnes einer Verfassungsklage! Statt mit der Klageschrift das Grundgesetz zu schützen und die vom Grundgesetz garantierten Grund- und Menschenrechte, soll das Bundesverfassungsgericht die Politik verpflichten, das Grundgesetz über eine Volksabstimmung in Frage zu stellen. Die große Mehrheit der über 37.000 Mitkläger des Vereins Mehr Demokratie dürften dies gar nicht mitbekommen haben und da in bester Absicht mitlaufen.

Und für Staratschek steht fest, der Beschluss des Bundesvorstandes, eine Klageschrift zu unterstützen, die das Grundgesetz mindestens riskiert, liegt außerhalb der Kompetenz, die die Satzung der ÖDP dem Bundesvorstand einräumt. Den in § 12 der Satzung heißt es, dass der Bundesvorstand die Partei leitet.... nach der Satzung und den Beschlüssen des Bundesparteitages und Bundeshauptausschusses (also u.a. dem Parteiprogramm, das auf Parteitagen beschlossen wurde).

Nirgendwo steht im Programm, dass die ÖDP eine Infragestellung des Grundgesetzes unterstützen will, stellt dazu der Radevormwalder Felix Staratschek fest. Das Gegenteil sei der Fall! Wenn in ÖDP- Schriften das Grundgesetz erwähnt werde, werde es immer gelobt und verteidigt. Das schließt zwar Ideen zur Verbesserung nicht aus, das schließt aber aus, dass hier der Bundesvorstand ohne eine Beschlusslage des Bundesparteitages gegen das Grundgesetz handeln dürfe.

Hinzu komme, Staratschek, dass die ÖDP Satzung sage, dass die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Damit werde eine Brücke zwischen Parteisatzung und Grundgesetz geschlagen, die es, solange dieser Satz da steht, der Partei verbieten, gegen das Grundgesetz vorzugehen oder es in Frage zu stellen. Auch weitere Sätze aus den § 2 sprächen dagegen, dass die ÖDP sich für ESM und Fiskalpakt aussprechen könne, da diese Verträge die Entwicklung in eine „ökologisch und sozial orientierte Gesellschaft“ konterkarieren würden. Denn die ÖDP will auf „Grundlage einer freiheitlichen, demokratischen und sozialen Grundordnung im Geiste der Menschlichkeit und der Verantwortung für die gegenwärtigen und kommenden Generationen“ handeln.

Aber, so Staratschek, dies blende die Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie aus. Die hätten  nur einen Tunnelblick auf das eine Ziel, einmal im Leben einen bundesweiten Volksentscheid erreicht zu haben, egal was dabei herauskommt. Soziale und ökologische Folgen und auch die Frage, ob dies einen massiven Demokratieabbau zur Folge haben könnte, scheine die Mehrdemokraten nicht zu interessieren, so die Sichtweise von Felix Staratschek.

Im zweiten von zwei Briefen, in denen der ÖDP- Bundesvorstand um Spenden für die Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie warb, um die 10.000 Euro wieder hereinzuholen, die der Bundesvorstand für seine Teilnahme an der Klage zahlte, lag im September 2012 ein Text von Mehr Demokratie bei, wo diese ganz offen ihre Ziele darlegen:

„Wir fordern eine Volksabstimmung im Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt sowie AEUV, nicht über die Verträge.“   Ganz anders klang noch in der ÖDP- Zeitung im August 2012 der Mehrdemokrat Roman Huber, der dort zwei ganze Seiten füllen durfte, u.a. mit der Aussage, wir wollen über diesen ESM abstimmen! Hier lässt Mehr Demokratie auf Brief- Kosten der ÖDP die Katze unglaublich ehrlich aus dem Sack: (Wir) „sehen die politischen Folgen .... so weitreichend.... dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf.“ Weil „die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes ausgeschöpft sind..... ist eine neue Verfassung erforderlich.....“

Welch eine verquere Logik, stöhnt Felix Staratschek. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werde von einer angeblichen  Bürgerinitiative das Grundgesetz verklagt, weil es etwas nicht zulasse. Und die Kampagne von Mehr Demokratie wirkt. Immer mehr Politikern wurde bewusst, dass diese, sollte das Grundgesetz ESM und Fiskalpakt verhindern oder mit hohen Auflagen versehen, dann stehe der Weg offen dieses Grundgesetz über Artikel 146 abzuschaffen. Verfassungsklägern und Richtern würde damit die Grundlage für ihr handeln entzogen. Ein Kommentar im Deutschlandfunk deutete an, das genau aus diesem Grund die Richter nicht konsequenter in der Vorentscheidung  zu den Anträgen auf Einstweilige Anordnung geurteilt hätten.

Für Staratschek steht daher fest: Wenn der Bundesvorstand der ÖDP sich nicht von seiner Politik der Infragestellung des Grundgesetzes abwendet, muss dieser abgesetzt werden. Im November 2012 steht in Erding der Bundesparteitag der ÖDP mit Vorstandswahl statt. Bis dahin hat Staratschek noch viel vor. Er muss noch viele Delegierte aufklären und er hat sich als Kandidat für den Bundesvorstand gemeldet. Staratschek sehne sich nicht nach einem Vorstandsamt, aber wenn er seinen eigenen Aussagen früherer Wahlkämpfe treu bleiben wolle, müsse er alle Chancen nutzen, eine Politik, die unser Grundgesetz riskiert, zu verhindern. Die Kandidatur gebe ihm mindestens die Chance, vor dem Plenum Rede und Antwort zu stehen und dabei eine Politik einzufordern, die sich klar zum Grundgesetz und den Menschenrechten bekenne.

Es gäbe zusätzlich zu dieser satzungswidrigen Handlunsgweise des Bundesvorstand eine Beschlusslage, die Sebastian Frankenberger nur halbherzig unterstützt. Denn während der Bundesvorstand  für sein Vorgehen sich keine Beschlusslage des Bundesparteitages einholten, unterstützte ein Antrag des ÖDP- Kreisverbandes Bergisches Land die Verfassungsklage der Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal. Gegen die Worte Sebastians Frankenbergers, der angeblich so einen Parteitagsbeschluss nicht für nötig hielt, nahm der Bundesparteitag diesen Antrag an. Später vereitelete jedoch ein sehr emotionaler und mit unbewiesenen Vorwürfen gefüllter  Beitrag Sebastian Frankenbergers die Annahme weiterer Anträge des Kreisverbandes für mehr Volksentscheide und  verbindliche Menschenrechtsregelungen in der EU. Eine Richtigstellung war vor Ort nicht mehr möglich, da ein gezielt wirkender Geschä#ftsordnungsantrag auf „Schluss der Debatte“ erfolg hatte und das nur einseitig informierte Plenum Frankenberger zu viel Vertrauen gab. Vor allem der letztere Antrag, so Staratschek, sollte Regeln erreichen, die die ÖDP- Kläger im Lissabonurteil nicht durchsetzen konnten, aber damals Kernanliegenh der ÖDP waren. Im ÖDP- Forum oder auf dem Bundesparteitag hatte Sebastian Frankenberger sich gegen die Annahme aller dieser Anträge ausgesprochen. Bisher leuchteten mir die Gründe dazu nie ein, sagt der Querdenker der Ökodemokraten. Wenn jedoch Herr Frankenberger für sein eigenes Tun sich keine Legitimation vom Bundesparteitag hole, dann dürfte es ihm schwer fallen, wenn andere sich für ähnliche, aber besser begründete Themen, die Zustimmung der ÖDP- Basis holten.

Für Staratschek steht fest: Der Bundesvorstand der ÖDP zeige hier demokratie- und satzungswidrige Verhaltensweisen, die die ÖDP, sollten diese bei anderen Parteien vorkommen, sofort laut kritisieren würde. Für ihn stehe aber fest, dass man sich immer bemühen müsse, sowohl das eigene politische Verhalten, das politische Verhalten der eigenen Partei, als auch das des politischen Mitbewerbers mit dem gleichen Maß zu messen. Was er bei SPD, CDU, CSU, FDP und Grünen kritisiere, dürfe er niemals bei der ÖDP oder seinem eigenen Handeln zulassen.



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