Zuständiges Eichamt
Die ehemalige Eichverwaltung in Nordrhein-Westfalen (Direktion und 12 Eichämter) ist zum 01.01.2001 in einen Landesbetrieb mit Behördencharakter überführt worden. Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) mit 10 Betriebsstellen nimmt die gleichen hoheitlichen Aufgaben wahr. Seine Kernaufgabe ist der Vollzug der bundesrechtlichen Vorschriften im gesetzlich geregelten Mess- und Eichwesen, insbesondere im Eichgesetz, im Medizinproduktegesetz und in der Fertigpackungs- verordnung. Neben den „klassischen“ Aufgaben zum Schutze des Verbrauchers (Lauterkeit des Handels) ist der LBME NRW u.a. für die Bereiche Umweltschutz (Zulassung von Druckgaspackungen), Verkehrssicherheit (Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen), Straßenfahrzeugtanks und Aufsetztanks für die Beförderung gefährlicher Güter, Strahlenschutzvorsorge sowie Beschuss von Waffen zuständig.
Für die kreisfreien Städte Bonn, Köln, Leverkusen, die Kreise Erftkreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis ist die Betriebstelle Eichamt Köln des LBME NRW zuständig (Adresse siehe oben).
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Zuletzt aktualisiert am: 10.04.2007. 2392 27.12.2024).
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