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Bürgerbefragung der Polizei

Wie zufrieden sind Sie mit den Leistungen der Polizei? Kreispolizeibehörde Oberberg verschickt ab dem 5. November 2003 Fragebögen an Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren.


Warum überhaupt Bügerbefragungen bei der Polizei?
Eine bürgerorientierte Polizeiarbeit verlangt die ständige Orientierung an den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Nur so sind die richtige Zielrichtung und gute Qualität polizeilicher Arbeit zu gewährleisten.


Die Polizei in NRW hat sich die Bürgerzufriedenheit zum Organisationsziel gesetzt. Damit sind nicht mehr allein die „harten Daten" aus der Kriminal- und Unfallstatistik Grundlage strategischer Entscheidungen der Polizei. Das Sicherheitsempfinden rückt stärker in das Blickfeld der Polizei. Lebensqualität lässt sich erst dann erleben, wenn die tatsächliche Sicherheit auch empfunden wird. Daher will die Polizei wissen, wie die Bürgerin und der Bürger mit ihren Leistungen zufrieden sind und welche Erwartungen sie haben.


In allen Kreispolizeibehörden des Landes NRW finden in diesem Jahr gleiche Befragungen statt. Die Polizei in Oberberg knüpft damit auch an eine bereits im Jahr 1996 durchgeführte ähnliche Befragung.


Wer wird befragt?
Am 05. November 2003 wird die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis 6253 Fragebögen versenden. Adressaten sind Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren, die in einer Stichprobe als repräsentativer Querschnitt durch das Gemeinsame Kommunale Rechenzentrum in Siegburg ausgewählt wurden. Zuvor haben alle 13 Städte und Gemeinden im Kreis die dazu erforderliche Erlaubnis erteilt. In der kleinsten Gemeinde werden damit immer noch 250 Fragebögen versendet. Bei einer erwarteten Rücklaufquote von ca. 40 % gleich 100 Antworten lassen sich daraus für die Kommune immer noch repräsentative Aussagen ableiten. Deutlich wird, dass mit einer hohen Rücklaufquote die Aussagekraft gesteigert wird.


Wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Als Stichprobe wurden allein die zur Anschrift erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt. Nach dem einmaligen Übertrag auf Adressetiketten wurden sie gelöscht. Mit beiliegendem Rückumschlag ohne Angabe des Absenders versendet der Befragte den namenlosen Bogen absolut anonym zurück. Ein Rückschluss auf Personendaten ist nicht möglich. Dabei steht jedem natürlich die Teilnahme frei, die Entscheidung nicht teilzunehmen bleibt ohne jegliche Konsequenzen. Diese Entscheidung ist auch nicht kontrollierbar.


Der Fragebogen kann nicht als Anzeige verwendet werden. Diese ist gesondert zu erstatten.


Wie ist der Fragebogen aufgebaut?
Damit das Befragungsinstrument auch tatsächlich zu verwertbaren Ergebnissen führt, wurde ein erheblicher Aufwand mit wissenschaftlicher Begleitung für Aufbau und Inhalt betrieben. Die Fragen mussten auf eine breite Verständlichkeit stoßen, die Antworten mussten eindeutig zu interpretieren sein. So entstand der landesweit einheitliche Fragebogen, der bis auf wenige Ausnahmen allein durch Ankreuzen auszufüllen ist.


Das Deckblatt des gefalteten Bogens nutzt im Oberbergischen Kreis Landrat Hans-Leo Kausemann, um persönlich die Bedeutung der Befragung zu unterstreichen.


Was wird abgefragt?


Der Fragenteil mit insgesamt 108 Fragen ist in 8 Module gegliedert:



  • Modul 1: Image/Vertrauen in die Polizei

  • Modul 2: Sicherheitsgefühl (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallfurcht)

  • Modul 3: Sicherheitsgefühl bezogen auf konkrete Örtlichkeiten, Situationen und Erscheinungsformen

  • Modul 4: Kriminalitätsfurcht (auch bezüglich der eigenen Kinder)

  • Modul 5: Verkehrsunfallfurcht (auch bezüglich der eigenen Kinder) Verkehrssicherheitsarbeit

  • Modul 6: Akzeptanz polizeilichen Handelns bezüglich Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung

  • Modul 7: Akzeptanz polizeilichen Handelns bezüglich Verkehrssicherheitsarbeit

  • Modul 8: statistische Angaben

An persönlichen Daten, die jedoch keiner Person zugeordnet werden können, werden im letzten Teil des Bogens folgende Angaben erfragt:



  • Geschlecht

  • Altersgruppe

  • Wohnsituation

  • Kinder

  • Nationalität

  • Wohnort

  • Wie ist der Rücklauf organisiert?

Jedem Fragebogen liegt ein bereits an die


Kreispolizeibehörde
–Bürgerberfragung-
Postfach 100762
51607 Gummersbach



adressierter Freiumschlag bei, der für den Postweg genutzt werden kann. Daneben besteht natürlich die Möglichkeit, den Bogen im verschlossenen Umschlag bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Alle Fragebögen werden gesammelt und für die Auswertung in eine Datenbank eingegeben. Danach erfolgt die Auswertung und Analyse der Daten.


Welche Auswirkungen der Ergebnisse werden erwartet?



  • Erkenntnisse für eine Verbesserung der Arbeitsqualität in einzelnen Aufgabenfeldern

  • Hinweise zum zielgerichteten Personaleinsatz

  • Erkennen von Angsträumen

  • Hinweise für Fortbildungsmaßnahmen

  • Hinweise für eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit

  • Argumentationshilfen in der Diskussion mit kommunalen Gremien

  • Vergleiche mit anderen Regionen


Wie ist der zeitliche Ablauf im Oberbergischen Kreis?
Am 05.11.2003 werden die Bögen versendet. Für den 01.12.2003 ist der Schluss des Rücklaufs terminiert. Danach eingehende Bögen werden nicht mehr berücksichtigt. Ab der letzten Oktoberwoche erfolgt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Nach der Eingabe der Daten im Dezember erfolgen die Auswertung und Analyse im neuen Jahr.


Welche Informationshilfen bestehen bei der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis?


Parallel zur Befragungsaktion wurde eine Hotline eingerichtet:
Telefon (Mo. – Fr. 08.00 bis 15.00 Uhr): 02261 8199620


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