Das Jagdrecht ging an den Meistbietenden
"Es war einmal ein Jäger...", lautete in den siebziger Jahren ein bekannter Schlagertext. Ähnliches läßt sich auch über die Ausübung des Jagdrechtes in Radevormwald sagen, denn bis ins 18. Jahrhundert läßt sich die Fährte zurückverfolgen.
Der älteste Hinweis stammt aus dem Jahr 1757. Damals, so wird berichtet, weigerten sich die Bauern der Höfe Im Hagen, Herkingrade, Feckinghausen, Richlingen, Oberhof, Osenberg und Hinüber, kurfürstliche Jagdhunde zur Fütterung und Aufzucht anzunehmen. Nachzulesen ist dies übrigens auch in der Jagdabteilung des Oberbergischen Museums Schloß Homburg.
Radevormwald selbst verfügte über einen kleinen Jagddistrikt, der umgrenzt war von etwa einer Viertelstunde im Umkreise. Hier besaßen die Einwohner der Stadt das freie Jagdrecht. Das änderte sich, als die Franzosen das Herzogtum Berg 1806 bis 1815 in Besitz nahmen. Am 31. August 1807 verordnete der damalige Minister, daß die Jagdreviere an Einzelne aus dem "Honoratioren-Kreise" verpachtet werden sollten, um Mißbräuche zu verhindern. Den Zuschlag erhielt, wer am meisten für das Jagdrecht bot.
Eine Urkunde über die Begrenzung der städtischen Jagd ist noch vom 30. Dezember 1818 bekannt. Darin heißt es: Da durch die im Jahre 1802 stattgehabte Einäscherung der hiesigen Stadt ein Theil der städtischen Registratur und unter andern auch diejenigen alten Dokumente der städtischen Priviligien und Rechte resp. die Urkunde worin die Gränzen des sogenannten Burgbanns (Freilinie), welche den Bezirk der städtischen Jagd bezeichnet, mitverbrannt oder verloren gegangen sind, so hat der jetzige Bürgermeister Johann Heinrich Dilthey, um die Rechte der hiesigen Bürgerschaft für die Folgezeit zu sichern, gegenwärtige Urkunde, worin die Gränzen der städtischen Jagd, nach dem Zeugnis des Caspar Bernhard Klüting, 68 Jahre alt, Peter David Herminghaus, 76 Jahre alt, Johann Peter Wender, 69 Jahre alt, Johannes Wilhelmus Drees, 76 Jahre alt, und des ehemaligen Bürgermeisters Johann Peter Lambeck, 81 Jahre alt, als den ältesten und gedachter Gränze kundigsten hiesigen Bürgern, bestimmt sind, aufgenommen, und soll dieselbe für künftige Zeiten zur vesten Bestimmung dienen, und in der Registratur der hiesigen Bürgermeisterey aufbewahrt bleiben. Die Gränzen der hiesigen städtischen Jagd sind demnach folgende: Von der Kaffekanne den Bach herauf bis an die Laake, von da Einerseits vorm Holte, Anderseits durch die Höltereichen bis an den Uelfebach, den Uelfebach herunter bis an den Bau, von da Einerseits Börkel, Anderseits Leimhol, dem Winterwege nach durch die Grünenschlage und durch den Espert, links dem Geilensiepen, durch den Wiesengrund den Busch herauf Einerseits Laakbaum, Anderseits Siepelenbusch, von da herunter links dem Kattenbusch bis an die Kaffekannenbach, und vom Kaffekannenbach herauf bis an die Kaffekanne.
Daß die vorbestimmte Gränze der Stadt Radevormwalder Bürger-Jagd oder sogenannten Freilinie die einzig Richtige ist, wird von uns unterschrieben Eingangsgedachten ältesten Bürgern, welche selbige vor mehr den vierzig bis fünfzig Jahren bejagt, und gegenwärtig nicht den geringsten Nach- oder Vortheil bei der Sache haben, hiermit auf Pflicht und Gewissen bezeuget.
So geschehen zu Rade vorm Walde am dreißigsten Dezember Jahre 1818. Peter David Herminghaus der Ältere Johannes Wilhelmus Drees Johannes Peter Wender Peter Lambeck senior C.B. Klüting
Gegenwärtige Urkunde wird hiermit von mir unterzeichnetem Bürgermeister mit der Bemerkung unter Beglaubigung der vorstehenden Unterschriften bestätigt, daß ich seit mehreren Jahren mit dem ehemaligen jetzt verstorbenen Bürgermeister Caspar Schoeler die städtische Bürger-Jagd bejagt, und mir von demselben vorbezeichneten Gränzen als die einzig Richtigen angewiesen sind.
Johann Heinrich Dilthey (1705 – 1757)
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