Zutritt an Karneval verboten
In Radevormwald erhielten in den vergangenen Tagen 18 überwiegend jugendliche und herwachsende Personen Post von der Polizei. Ihnen wird untersagt, an Weiberfastnacht und Karnevalssamstag die Radevormwalder Innenstadt zu betreten.
Das Verbot gilt bis zum frühen Morgen des nächstfolgenden Tages.
Diese Maßnahme wurde ergriffen, da die Polizei annehmen muss, dass diese Personen während der Feierlichkeiten Straftaten begehen werden. Sie waren in den vergangenen Jahren während der Pflaumenkirmes, der „Eiszeit“ auf dem Marktplatz, bei Halloween-Partys und zu Karneval wegen Schlägereien, Bedrohungen und Beleidigungen aufgefallen. Einer von ihnen hatte am Rande der Pflaumenkirmes einen Raub verübt.
Für jede dieser Personen wurde eine Einzelfallprognose vorgenommen, die schließlich eine sogenannte Wiederholungsgefahr begründet. Die Polizei wird die Karnevalsveranstaltungen mit zahlreichen Beamten schützen und verdächtige junge Männer überprüfen.
Sollte sich jemand widerrechtlich im innerstädtischen Bereich aufhalten, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500,- Euro festgesetzt. Er wird außerdem angewiesen, die Örtlichkeit zu verlassen. Erforderlichenfalls wird unter Anwendung von Zwangsmitteln eine Ingewahrsamnahme angeordnet. Betretungsverbote erhalten auch Personen, die berechtigt ein Fest besuchen und dort straffällig werden. Sie erhalten bei der entsprechenden Prognose an Ort und Stelle eine von der Polizei mit den bekannten Folgen vorbereitete Verfügung ausgehändigt.
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Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2007. 2728 27.12.2024).
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