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Betriebsnummernvergabe wird von Bergisch Gladbach zum zentralen Betriebsnummern-Service nach Saarbrücken verlegt


Betriebsnummernstelle ab 1. Januar nicht mehr in der Arbeitsagentur vor Ort
Um ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung anmelden zu können, benötigen Arbeitgeber eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese wurde bislang von der örtlichen Arbeitsagentur auf Antrag vergeben.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die bisherige dezentrale Vergabe der Betriebsnummern in einer zentralen Serviceeinheit zusammengefasst. Ab dem 1. Januar erfolgt die Betriebsnummernvergabe für Betriebe der Region nicht mehr direkt durch die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, sondern durch den zentralen Betriebsnummern-Service (BNS) in Saarbrücken. Der neue Service ist ab dem 1. Januar 2008 telefonisch über die zentrale Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit 01801-66 44 66 zu erreichen, per Telefax unter 0681/849-499 und per E-Mail unter betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de. Die Postanschrift lautet: Betriebsnummer-Service der BA, Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken. Weitere Informationen zur Betriebsnummernvergabe sind unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung > Betriebsnummern-Service zu finden.

Ziel dieser Neuorganisation ist ein verbesserter Service für alle externen Kunden. In erster Linie sind dies die Personalabteilungen der Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Steuerberater, Krankenkassen, Minijobzentrale, Rentenversicherungen und in zweiter Linie Statistische Landesämter, Versorgungs- und Ausgleichsämter, Rehabilitationsträger und Hauptzollämter.

Bisher wurden die Betriebsnummern von bundesweit 178 kleinen Betriebsnummernstellen, die häufig nur mit 1-2 Mitarbeitern besetzt waren, vergeben.

Aufgabe der Mitarbeiter war zudem der Aufbau und die Pflege einer Betriebsdatenbank als Basis für alle Auswertungen der Statistik über sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach Branchen und Regionen bildet. Die Beschäftigtendaten sind immer wieder Grundlagen für wichtige arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Entscheidungen, dienen Arbeitsmarkt- und Berufsforschern als Fundquellen und werden für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens herangezogen.

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