Ordnungswidrigkeiten im NSG Wiebachtal
Die Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Norden des OBK hat die Ordnungswidrigkeiten im Wiebachtal am 06.05.2008 bei der Kreisverwaltung Gummersbach angezeigt. |
Eigentlich ist das eingetreten, was die Naturschutzverbände 2006 bezogen auf die Staatsforstflächenverkäufe in Radevormwald befürchtet hatten:
Herr Schneider, ein Holzhändler, kaufte die Forstbodenflächen von der Landesforstverwaltung u.a. im Wiebachtal, erntet ohne Sorgfalt und verkauft wieder. Fertig ist er noch lange nicht. Die negativen Hinterlassenschaften bleiben langfristig den Radevormwalder Bürgern. Herr Schneider als Eigentümer hat jedoch nicht nur Rechte, sondern auch eigentumsrechtliche Pflichten.
Seit 10.09.2007 haben wir bekanntlich eine gültige Schutzgebietsverordnung ’Wiebachtal und Siepener Bachtal’ in Radevormwald.
Ergänzend zu § 4.2.28 (siehe unten):
Wiederaufforstung mit Nadelbäumen … .
Durch Begehung der Forstverwaltung sind weitere Flächen bekannt geworden, die mit Douglasien, also verordnungswidrigen Nadelbäumen, aufgeforstet wurden.
Im ’NSG’, auf der Hückeswagener Seite, dort über den Landschaftsplan geschützt, geschieht Ähnliches.
Soweit bekannt erfolgt z.Zt. eine ’sinnlose’ Ernte von 40jährigen Buchen unterhalb der Ortslage Radevormwald-Berg. Auch dort gibt es angeblich Verstöße u.a. gegen Eigentumsrechte der Stadt.
Die Oberste Forstbehörde in Arnsberg und der Verordnungsgeber; die Bezirksregierung in Köln, sind informiert.
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Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2008. 2422 27.12.2024).
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