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Pressemitteilung: „Das Wiebachtal mal von oben gesehen.

von Wilfried Pesch, Radevormwald

Seit 2006 wird immer wieder in der Presse und im Fernsehen über das Wiebachtal berichtet.
Warum ist das so? Vordergründig wird ein Konflikt wahrgenommen, der auf widerstrebenden Interessen und Vorstellungen von Naturschützern einerseits, und denen der professionellen Holzwirtschaft andererseits, basiert. Kurz gesagt, es sind zwei unterschiedliche Welten, die absolut nicht zusammen passen. Während die ehrenamtlich tätigen Naturschützer die Rote-Liste-Arten in den Wäldern, Bächen und Wiesen in „ihrem“ neuen Naturschutzgebiet identifizieren und kartografieren, beginnt der neue Eigentümer und Holzhändler mit seiner ganz normalen Arbeit.
Und beide Parteien argumentieren und handeln aus voller Überzeugung, das Richtige richtig zu tun.
Die Ursache für die anhaltenden Auseinandersetzungen liegt offensichtlich in der Gleichzeitigkeit des Verkaufs des Wiebachtals durch das Land NRW (Ministerium und Landesforstverwaltung) an einen privaten Investor und der Umwidmung der Flächen vom Landschaftsschutzgebiet (LSG) zum Naturschutzgebiet (NSG).
Bis heute ist der interessierten Öffentlichkeit nicht klar, ob und welche Auflagen dem Käufer für die Nutzung des Geländes beim Erwerb auferlegt und dementsprechend in Anrechnung gebracht worden sind. Nach der Faktenlage ist jedoch davon auszugehen, dass diese Einschränkungen höchstens marginal sein können. So einfach erklärt sich das kommerziell orientierte  Vorgehen des Eigentümers bei der Holzernte, mit den beklagten ökologischen Nebenwirkungen. Wenn amtlicherseits sogar festgestellt wird, dass das „Zerwühlen der Wege angesichts der modernen Maschinen unvermeidlich sei“, drückt dies aus, dass die heutige Holzindustrie nur unter diesen industriellen und hochrationalisierten Randbedingungen wirtschaftlich betrieben werden kann. Das klingt plausibel, steht dann aber im offensichtlichen Widerspruch zu den Aufgaben und Zielen eines Naturschutzgebietes, das den Namen verdient. Vermutlich hätte der Käufer aus diesem Grund, d.h. im Falle von Auflagen, die den Einsatz von Vollerntemaschinen und Großtransportern nicht erlaubt hätten, vom Kauf Abstand genommen.
Wie dem auch sei: Die Situation des Wiebachtals und die Argumentation der Ordnungshüter erbringen den Nachweis, dass ökonomische und industrielle Holzwirtschaft und Naturschutz im Sinne eines NSG sich wechselseitig weittestgehend ausschließen.
Das passt so wenig, das kann auch nicht passend gemacht werden. Denn auf einer Fläche kann man auch nicht gleichzeitig ein Tanzturnier veranstalten und Rugby spielen.
Was ist zu tun? Politik und Verwaltung müssen entscheiden, müssen Farbe bekennen. Die wirtschaftliche Lage beim Land und den Kommunen kann es in Notsituationen erforderlich machen, schützenswerte Waldgebiete ohne preisschmälernde Auflagen zu veräußern. Das kann sein; aber dann muss man den NSG-Orden auch von der Brust nehmen. Sonst wirken die Widersprüche in den Köpfen der Bürger und die Diskussionen und Konflikte ums Wiebachtal noch lange nach. Und vor allem, diese Fehler sollten nicht noch öfters gemacht werden.
Dummerweise muss die Kreisverwaltung jetzt das auslöffeln, was das Land und die Bezirksregierung allen eingebrockt hat.

 

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