Bürgerbegehren geht nicht

Pesch: "Noch vor wenigen Tagen glaubte ich, dass es doch ein Leichtes sein müsse, ein Bürgerbegehren gegen eine Verschwendung von Steuergeldern durchführen zu können."

"Aber das lebenslange Lernen ist eben schon Realität. Nach etlichen Beratungen und unterstützt durch juristischen Beistand sieht die Sache folgendermaßen für mich aus: Derzeit ist in Düsseldorf (NWStGB) in Klärung, ob das Innenstadtkonzept ein Planfeststellungsverfahren beinhaltet. Dann ist rein formal, per Negativliste, kein Bürgerbegehren zulässig. Andererseits müssen bei diesem Begehren von mir, dem Antragssteller, die Anteile der Kostenübernahme durch die Stadt und durch Privatpersonen konkret aufgelistet und Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Einzelprojekte gemacht werden. Dies ist schlechterdings nicht möglich, wenn Herr Dr. Korsten genau diese Prämissen situativ ändert. So, wie dies am 7. Juli 2009 bei der letzten Veranstaltung der ´IG-Innenstadt´ und des ´Rheinischen Einzelhandles- und Dienstleiterverbandes´ geschehen ist. Dort wurden die Händler spontan von verbindlichen finanziellen Zusagen entbunden und auch wesentliche Projektinhalte zur Disposition gestellt. Wie soll man bei einer derart diffusen Projektstruktur konkret, belastbar und beständig argumentieren können. Man kann eben keinen Pudding an die Wand nageln. Die Durchführung eines Bürgerbegehrens wäre in dieser Situation ein Kampf gegen Windmühlen im Nebel. Insgesamt ist also zu befürchten, dass sich über die nächsten Monate dieses Projekt unterschwellig, wie so viele andere, aus diesem unkonkreten Zustand zum nächsten Millionengrab entwickelt. Den Radevormwalder Bürgern kann ich in dieser Angelegenheit nur raten einen Bürgermeister zu wählen, der derartige Verschwendungen von Steuergeldern erkennt und verhindert. Speziell die ´Hinterhofverschönerung´ und die ´Umkehrung der Verkehrsrichtung´ sollte dringend vermieden werden.
Interessant finde ich noch, dass ein Bürgerbegehren, das lediglich Verschwendung vermeiden will, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beinhalten muss. Ein Verwaltungsprojekt braucht diese Konkretisierung auch im Zustand eines ´schlüssigen Gesamtkonzeptes´ nicht. "

Pressemitteilung von Wilfried Pesch

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