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Leserbrief von Armin Barg zur Parksituation

Das law and order - Gebaren während des Schnees geht mir ziemlich auf den Zeiger. Ich werde es auch in der UWG - Fraktion thematisieren.

Wenn jemand sein Schulkind mit Schultasche an der Schultüre abholt, gilt auch hier das "ein- oder aussteigen". Es lohnt sich ein Widerspruch.



Eindeutig überschritten sind diese Grenzen erst, wenn jemand in Flugplatznähe sein Fahrzeug hinter diesem Verkehrszeichen abstellt, weil er für ein halbes Jahr nach Puna oder La Gomera fliegt, um vorübergehend *auszusteigen*.



Eingeschränktes Haltverbot



Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn _über 3 Minuten_, *ausgenommen *zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf

Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein.





Freundlich grüßt

Armin Barg


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