Zornige Ameise bleibt vorerst zuKreisbauamt fordert Sicherheitsnachweis für Ausfluglokal. Insbesondere Mauern im Gewässerbereich Bever betroffen
Insbesondere Mauern im Gewässerbereich Bever betroffen Oberbergischer Kreis. „Wer ohne Baugenehmigung zu bauen beginnt und es auch noch unterlässt, vor Baubeginn wesentliche statische Grundlagen in Auftrag zu geben, verzögert die Eröffnung des geplanten Vorhabens leider selbstverschuldet erheblich“ – mit diesen Worten kommentiert der Leiter des Bauamtes und der Wirtschaftsförderung Klaus Grootens die Berichterstattung im RGA vom 06.05.2011 unter der Überschrift „Beliebtes Ausflugslokal Zornige Ameise bleibt vorerst zu“. Und Grootens weiter: „Wir sind von den touristischen Potentiale der an der Bever gelegenen Gaststätte „Zornige Ameise“ absolut überzeugt und würden dem Betreiber daher am liebsten sofort die Eröffnung des attraktiven Ausflugszieles mitsamt seiner Erweiterung erlauben. Allerdings fehlen zur Erteilung der Baugenehmigung noch diverse Nachweise, die belegen, dass die zum Teil im Gewässerbereich der Bever errichteten Mauern wirklich standsicher sind und allen Belastungen standhalten “. Gerade weil das Bauamt dem Betreiber helfen möchte, sei das Bemühen, beim ihm Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen zu wecken, unermüdlich. „Leider gelingt es aber nicht immer, einen Bauherrn von absolut notwendigen Dingen zu überzeugen.“
Zuletzt aktualisiert am: 12.05.2011. 2923 27.12.2024).
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