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Informationen zum Sperrmüll

Sperrmüll - Ja oder Nein??

Informationen zum Sperrmüll

Rathaus1

Sperrmüll - Ja oder Nein??

Nach den Vorschriften der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Radevormwald gehört zum Sperrmüll sperriger Hausrat, der nicht so zerkleinert werden kann, dass er in die Abfallbehälter eingeworfen werden kann. Zum Hausrat gehören nach dem allgemeinen sprachlichen Verständnis solche Gegenstände, die eine Person im Falle eines Umzugs von einer Wohnung in die andere mitnehmen kann oder könnte. Die Satzung führt beispielsweise Gegenstände wie Schränke, Tische, Stühle, Matratzen und Teppichboden an. Ebenfalls zum Sperrmüll gehören Gegenstände wie z.B.: Küchenarbeitsplatte, Bank/Eckband, Bett oder eine Liege, Bügelbretter, Gartenmöbel, Koffer, Reisetaschen, Lattenrost, PVC-Bodenbelag, , Regale, Schreibtische, Sofas, Sessel, sperriges Spielzeug, Spüle, Hocker, Wäscheständer. Die Aufzählung ist zwar nicht vollzählig, dürfte aber einen guten Überblick über die Sperrmülleigenschaft eines Gegenstandes liefern.

Oftmals fallen bei einem Aufräum- oder Entrümpelungsvorgang viele kleine Sachen an, die aufgrund ihrer Menge nicht in die Restmülltonne passen, wegen ihrer geringen Größe aber auch nicht als Sperrmüll bereitgestellt werden können. Solche Gegenstände können in zugelassene Restabfallsäcke gepackt werden. Die zugelassenen Restmüllsäcke sind käuflich zu erwerben (siehe Entsorgungskalender - 4,85 € pro 90 L Sack) und werden bei der Sperrmüllabfuhr oder auch bei der regelmäßigen Behälterentleerung mitgenommen.
Übrigens: Sperrmüll darf immer erst am Abend vor dem Abfuhrtag an die Straße gestellt werden.

Nicht zum Sperrmüll gehören auf jeden Fall folgende Gegenstände: Autoteile, Badewannen, Deckenpaneele, Duschkabine, Bauschutte, Dachrinnen, Fenster, Holzpaletten, Heizkörper, Holzhütten, Jalousien, Kartons, Laminat, Säcke, Rigipsplatte, Sanitärkeramik, Sichtschutzwände, Teerpappe, Tierstall, Türen, Türzargen, Wandpaneele, Zäune und Zaunelemente. Auch diese Aufzählung ist nicht vollzählig, dürfte aber einen guten Überblick über die Nichtsperrmülleigenschaft eines Gegenstandes liefern. Werden solche Gegenstände zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt, bleiben sie liegen und müssen wieder auf das Grundstück zurückgeholt werden. Ansonsten liegt eine unzulässige Nutzung des Verkehrsraums vor, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Nicht bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommene Gegenstände können gegen Entgelt bei der Firma Kabelteam, Blumenstraße (Tel. 2058) während der Geschäftszeiten in einen extra dafür bereitstehenden Container eingeworfen werden.
 

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