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Schüler fahren mit dem SchokoTicket

1.10.2001: Das SchokoTicket, die Schülerkarte des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gilt auch über die VRR-Grenzen hinaus.

Das SchokoTicket, die ab Februar verbundweit angebotene neue Schülerkarte des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gilt auch über die VRR-Grenzen hinaus. Schüler, die außerhalb des VRR wohnen, aber innerhalb des VRR zur Schule gehen, erhalten eine spezielle Erweiterung ihres SchokoTickets. Einen entsprechenden Beschluss hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR heute in Essen gefasst.

Zwischen dem VRR und den Nachbarverbünden Ruhr-Lippe, Münsterland, Niederrhein und Aachen ist eine Korridor-Lösung vereinbart worden.

Inhaber des SchokoTickets können demnach nicht nur die Vorzüge der neuen Karte im ganzen VRR-Raum nutzen, sondern zusätzlich sich frei in einem Korridor zwischen ihrem Wohnort und der VRR-Grenze bewegen. Damit ist sichergestellt, dass die Schüler auch außerhalb der Schulzeiten den VRR problemlos erreichen können.


Spezial-SchokoTicket für Fahrten nach Köln

Ein besonderes Ticket erhalten Schüler, die zwischen dem VRR und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) pendeln. Diese Karte gilt im Bereich des Übergangstarifs von VRR und VRS. Somit haben Schüler mit diesem speziellen SchokoTicket freie Fahrt zwischen Möchengladbach, Düsseldorf und Wuppertal auf der einen Seite sowie Bergheim, Köln und Bergisch Gladbach auf der anderen Seite. „Wir wollen den Schülern ein Ticket anbieten, das den tatsächlichen Lebensgewohnheiten entspricht“ erläutern die Geschäftsführer von Zweckverband VRR und VRR GmbH, Hubert Gleixner und Dr. Klaus Vorgang, unisono. „Wir denken, dass Jugendliche aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet genauso gerne nach Köln fahren wie nach Düsseldorf. Also machen wir das auch möglich.“


Der Preis bliebt bei € 19,95.

Trotz erweitertem Geltungsbereich kosten die speziellen SchokoTickets keinen Cent mehr. Im nächsten Jahr kostet das SchokoTicket € 19,95 pro Monat im Abonnement. Anspruchsberechtigte Schüler, deren Fahrkarten vom Schulträger auf Grund der Entfernung zur Schule mitfinanziert werden, zahlen nur € 7,70 für das erste Kind und € 5 für das zweite. Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder zahlen gar nichts.


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