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Leserbrief: Genug bestraft?

Alle Taten werden sicher auch in diesem Fasll bestraft. Eine etwas genauere Recherche in unserer praktizierten Strafverfolgung und Rechtssprechung hätten ausgereicht, die Veröffentlichung der Linken so nicht zu tätigen.

Kein Straftäter ist "genug bestraft"! In der juristischen Praxis wird aber das Delikt, das die höchste Strafandrohung hervorruft, letztlich zur Verhandlung gebracht. Dabei werden die weiteren Ermittlungverfahren durchaus berücksichtigt und wirken sich ggf. sehr negativ bei der Bewertung strafmildernder Gründe aus.
Ein Beispiel:
Eine Mieterin zieht als "Mietnomadin" durch verschieden Wohnungen. Es liegen vier Strafanzeigen wegen Einmietbetrugs vor. Zudem sind zwei Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, bzw. Beleidigung vor.
Die letztgenannten Verfahren werden eingestellt; der Sachverhalt wird den Hauptverfahren zugeführt.
Ergebnis: Die eingestellten Verfahren finden in der Findung des Strafmasses im Hauptverfahren verschärfend Berücksichtigung.
Nur so kann überhaupt gewährleistet werden, dass Verfahren in der vorgegebenen Zeit durchgeführt werden. Schließlich gibt es ja Zeitgenossen, die wegen jedem "Sche.." Anzeige
erstatten. Wenn die alle bis zur Gerichts-verhandlung bearbeitet werden müssten, ergäbe sich eine viel fatalere Folge: Die schwerwiegenden Straftaten müssten wegen Verjahrung eingestellt werden!


Armin Barg

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