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Die CDU-Fraktion setzt sich mit einer Resolution im nächsten Rat für den Erhalt der Armin-Maiwald-Schule ein

Die CDU-Fraktion beantragt, nachfolgende Resolution im Rat der Stadt zu verabschieden und diese dann der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zukommen zu lassen.

Beschluss:

Unabhängig von offenen Fragen der Konnexitätsrelevanz der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schulen bekennt sich der Rat der Stadt Radevormwald zur inklusiven Bildung. Er ist sich dabei seiner besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen, deren Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern an allen Schulformen bewusst.

Er erkennt an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert werden. Er billigt allen Eltern – insbesondere aber denen, deren Kinder der sonderpädagogischen Förderung bedürfen – eine echte Wahlmöglichkeit bei der Wahl der Schule für ihre Kinder zu.

Der Rat stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen von inklusivem Lernen nicht schlechter gefördert werden dürfen als bislang in den Förderschulen, und Inklusion nur gelingen kann, wenn hinreichende Gelingensbedingungen an den Schulen – insbesondere im Bereich des pädagogischen Personals – gegeben sind.

Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Landesregierung eindringlich auf, die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie die Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke so zu verändern, dass schulische Inklusion gelingen kann. Sie muss von der Gesellschaft angenommen, gelebt und akzeptiert, nicht von der Politik verordnet werden. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen unverzichtbar!


Begründung:

Die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie der Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke sind ungeeignet, die schulische Inklusion zu verwirklichen. Sie legen die Verantwortung für das Gelingen der schulischen Inklusion in die Hände der kommunalen Schulträger, ohne diese entsprechend zu unterstützen. Sie vernachlässigen wesentliche Qualitäts- und Ressourcenfragen. Sie schaffen keine Gelingensbedingungen.

Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten am Gesetz sowie der Verordnung, von denen hier nur zwei exemplarisch aufgeführt werden.


- Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes -

Von besonderer Tragweite ist die geplante Beschneidung des Rechts der Schule zur Einleitung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sieht vor, dass zukünftig grundsätzlich nur noch die Eltern das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Gang setzen können. Ein Antragsrecht der Schule soll im Förderbereich Lernen erst nach Vollendung des 3. Schuljahres bis zur Vollendung des 6. Schuljahres bestehen. Bezüglich des Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung soll ein Antragsrecht der Schule nur bestehen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdungstendenz bei der Schülerin oder dem Schüler vorliegt. Diese ist aber nicht gleichzusetzen mit erheblichen Beeinträchtigungen des Unterrichts, die zu Lasten der anderen Schüler(innen) und deren Entfaltungsmöglichkeiten gehen.

Wenn man berücksichtigt, dass in der Vergangenheit landesweit nur etwa fünf Prozent der Feststellungsverfahren (!) von den Eltern eingeleitet wurden, dann ist zu erwarten, dass künftig bei einer wesentlichen Anzahl von Schülerinnen und Schülern der sonderpädagogische Förderbedarf – vor allem in den Bereichen Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung (mehr als die Hälfte der rund 103 Förderschüler in der Stadt haben diese beiden Förderbedarfe) – erst gar nicht festgestellt werden wird, obwohl sich die tatsächlichen Verhältnisse und Unterstützungsbedarfe nicht ansatzweise verändert haben.

Dies wiederum wird Auswirkungen auf das Förderschulsystem (weniger Schüler bedeuten Schulschließungen) und die Stellenzuweisung von Sonderpädagogen haben (wo es keine Schüler mit Förderbedarfen gibt, werden keine Sonderpädagogen benötigt).

Eine Politik, die angeblich kein Kind zurücklässt, sieht anders aus!


- Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke -

Die geplante Veränderung der Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke wird das Wahlrecht der Eltern in der Praxis faktisch aushebeln. Die Armin-Maiwald-Schule wird mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße von 144 Schüler(innen) nicht erreichen. Durch den vorgesehenen „Auflösungsautomatismus“ wird es zur Schließung dieser Schule kommen.

Der Oberbergische Kreis hat dies in der Kreistagssitzung am 06.12.2012 in einer Anfrage bestätigt. Die Schließungen würden nach heutigem Kenntnisstand ebenso die Förderschulen in Hückeswagen, Wipperfürth und Lindlar betreffen, so dass die nächste kreiseigene Förderschule dann in Gummersbach läge.

Dies wird zu beträchtlicher Unruhe in der betroffenen Elternschaft und zu großen Konflikten führen.

Die vermeintlich eingeräumte kommunale Handlungsfreiheit wird hier de facto durch eine untergesetzliche Landesnorm konterkariert. Die durch diese Vorschrift ausgelöste Notwendigkeit, Förderschulstandorte zusammenzulegen, verlängert die Fahrtwege für die Schülerinnen und Schüler aus Radevormwald in erheblichem Maße und löst damit unmittelbar beträchtliche Mehrkosten für die Schülerfahrtkostenträger aus.

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