Gemeinsame Presseerklärung zu der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2013
Das örtliche Prüfungsamt hatte im Mai 2013 in einem Prüfbericht festgestellt, dass die Beauftragung der Projektleitung im Rahmen des Wülfingprojektes rechtswidrig gewesen sei. Dem entgegen stand die Auffassung des Bürgermeisters und der Dezernatsleitung, die feststellten, dass die Rechtssituation auch völlig anders beurteilt werden könnte.
Die Ratsmitglieder sahen sich außerstande zwischen diesen beiden Rechtsauffassungen entscheiden zu können und beschlossen in der Ratssitzung am 27. 06. 2013, die Vorgänge durch einen externen Sachverständigen prüfen zu lassen. Inzwischen hat die Anwaltskanzlei Boesen, Bonn, in einer Vielzahl von Fällen rechtliche und organisatorische Mängel festgestellt. Zu den Mängeln in der Projektbegleitung und -steuerung gehörte, dass die große Menge von Belegen, die den Ablauf des Projektes verdeutlichen und nachvollziehbar belegen muss, in 38 Aktenordnern völlig ungeordnet abgeheftet war. Deshalb war die Kanzlei Boesen gezwungen, zunächst mit dem Sortieren aller Unterlagen zu beginnen, um überhaupt 252 Einzelaufträge identifizieren und gegebenenfalls prüfen zu können. Allein dieser Arbeitsabschnitt benötigte viel Zeit und verursachte Kosten von rund 30.000 €. Die Übersicht der Aufträge zeigte darüber hinaus, dass die Vorgänge keineswegs vollständig dokumentiert waren. Im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskanzlei einigte sich der Untersuchungsausschuss darauf, 10 der 252 Aufträge näher zu untersuchen. Die unzureichende Dokumentation machte es erforderlich, die Beteiligten im Sinne der Sachaufklärung zu befragen. Diese Befragung findet sowohl schriftlich als auch mündlich statt und ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der vom Rat beschlossene Untersuchungsauftrag sah vor, die Abwicklung des Projektes Wülfing nicht nur auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen, sondern auch festzustellen, ob bei den Baumaßnahmen auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet worden ist. Eine solche Prüfung lässt sich nicht vollständig für das gesamte Projekt durchführen. Deshalb hat der Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen, dass an fünf beispielhaft ausgewählten Aufträgen, die möglichst alle Gewerke und alle Auftragshöhen stellvertretend abbilden sollen, geprüft wird, ob die Leistungen, wie angefordert und in der Rechnung beschrieben erbracht wurden, und ob der abgerechnete Betrag der Leistung angemessen ist. Diese Prüfung kann jedoch nicht von den Rechtsanwälten selbst, sondern muss von Bausachverständigen durchgeführt werden. Diese Sachverständigen wurden in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei ausgewählt. Der Bürgermeister wurde zwischenzeitlich gebeten, eine entsprechende Beauftragung auszusprechen. Diese Prüfungen stehen noch aus. Die Anwaltskanzlei Boesen hat in der Ratssitzung ausführlich über die Vielzahl der festgestellten Mängel berichtet. Darüber hinaus wurde dargestellt, welche Schritte aus Sicht der Kanzlei noch notwendig sind, um einen Abschlussbericht fertigen zu können. Es wird in den kommenden Wochen um folgende abschließende Fragen gehen:
1) Ist der Stadt bei der Durchführung des Projektes ein finanzieller Schaden entstanden?
2) Können Projektbeteiligte zu Schadenersatz herangezogen werden?
3) Welche Ursachen sind dafür verantwortlich, dass die Durchführung des Projektes in so hohem Maße mängelbehaftet war?
Die beiden ersten Fragen müssen vor allem durch die technischen Gutachter geklärt werden. Dabei ist dem Rat aber auch bewusst, dass dieses Ergebnis nur eine Aussage über die fünf untersuchten Fälle zulässt und eine Übertragung auf das Gesamtprojekt nicht möglich ist. Darüber hinaus ist in der Beratung deutlich geworden, dass in Bezug auf die Frage 3 auch möglich ist, dass der Ausschuss im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht zu voll befriedigenden Erklärungen findet. Vor dem Hintergrund der bislang vorgefunden Ergebnisse war die große Mehrheit des Rates davon überzeugt, dass die Arbeit in den von der Rechtsanwaltskanzlei vorgetragenen Sinne fortgeführt werden muss. Deshalb stimmte der Rat mit großer Mehrheit dafür, weitere Haushaltsmittel für die Fortführung der Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Deshalb wurde der betreffende Haushaltsansatz um 195.000 € erhöht. Dabei hat sich der Rat seine Entscheidung nicht leicht gemacht, zumal die finanzielle Situation der Stadt angespannt ist. Die Verwaltung legte hierzu einen Gegenfinanzierungsvorschlag vor. Auch wenn der Rat diesen Ausgabenbeschluss gefasst hat, stellt er fest, dass er nicht ursächlich für diese Ausgabe verantwortlich ist! Die mangelhafte Durchführung des Projektes ist von der Verwaltung zu verantworten und die hohe Fehlerhäufigkeit lies es nicht verantwortbar erscheinen, die Untersuchung an dieser Stelle abzubrechen! Deshalb appellierte der Rat auch an die Verwaltungsspitze bei der laufenden Sachaufklärung sich aktiv einzubringen und den Mitarbeitern ein gutes Vorbild zu sein, damit die Aufgabe möglichst schnell zu Ende geführt werden kann.
Die Verlinkung und Hervorhebungen wurden ergänzt von Felix Staratschek. Interessant ist, dass die Fraktionen der UWG und Pro NRW hier nicht vertreten sind.