Ziel dieses Antrages ist die Informationen die an den Bund für Steuerzahler gegangen sind der Radevormwalder Bevölkerung zugänglich zu machen.
Der Bund für Steuerzahler hat sich das Auskunftsrecht von der Bäder GmbH vor Gericht erstritten. Die
UWG hat unmittelbar danach die Anfrage an die Bäder GmbH gestellt das diese Informationen auch der Radevormwalder Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Leider ist die Bäder GmbH dieser Forderung nicht nachgekommen und hat die Herausgabe der Informationen verweigert. Das ist insofern nicht zu verstehen da der „Eigentümer“ (alleiniger Gesellschafter) der Bäder GmbH die
Stadt Radevormwald ist. Damit haben die Bürger der Stadt das Recht die gleichen Informationen zu bekommen die auch an Bund für Steuerzahler gegangen sind.