Leserbrief: Winterdienst
Winterdienst widerrechtlich eingestellt. Erst als wir Anwohner dagegen Sturm liefen, kam dann doch der Streudienst/Schneepflug wieder.
Als Anwohnerin von Oberdahl mußte ich feststellen, da0 der Winterdienst bei uns aufgrund Entscheidung des Bürgermeisters einfach mal eingestellt wurde. Erst als wir Anwohner dagegen Sturm liefen, kam dann doch der Streudienst/Schneepflug wieder.
Es traf jedoch nicht nur uns in Oberdahl, sondern alle anderen Außenbezirke, in denen kein Schulbus fährt, wohl genauso. Mit einer Ausnahme: dort wo der Leiter des Winterdienstes wohnt, war natürlich gut geräumt und gestreut.
Nun hat unser Bürgermeister aber eine wichtige Sache übersehen:
Es gibt das Strassenreinigungsgesetz NRW. Dieses besagt in § 4 Absatz 1, daß die Strassenreinigung und der Winterdienst auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen werden kann. So weit, so gut. Es gibt da aber auch noch den § 4, Absatz 2. Und der besagt ganz klar, daß in der Strassenreinigungssatzung der Gemeinde Art und Umfang der Reinigungspflicht zu bestimmten sind.
In dieser ist aber nur für eine einzige Stelle der Winterdienst für die Fahrbahn auf Anwohner übertragen, und zwar: An der Hoffnung - für die Stichstraßen zwischen den ungeraden
Hausnummern.
Nun versuchte sich der Bürgermeister in einem Gespräch mit betroffenen Bürgern damit zu retten, daß Oberdahl keine geschlossene Ortslage sei (in der laut Satzung Winterdienst durch die Stadt auszuführen ist). Aber auch dazu hat der Gesetzgeber eine klare Definition:
"Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise
zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. "
Dazu gibt es noch eine klare rechtliche Aussage:
"Der im Straßenreinigungsrecht maßgebliche Begriff der geschlossenen Ortslage deckt sich nicht mit dem in § 34 Abs. 1 BauGB verwendeten Begriff "der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"."
Ein finanzielles Problem kann das Aussetzen des Winterdienstes auch nicht sein, denn dazu gab es einen Artikel in der RP vom 11.12.2014, in dem stand, daß für den Winterdienst zusätzlich 73.451 Euro aus einer Rücklage für 2012 entnommen werden können, und die Gebühr von 1,49 Euro pro Meter auf 0,28 Euro gesenkt werden kann. Auch würde die Rücklage für den Winterdienst noch etwa 25.000 Euro umfassen.
In den Außenbereichen wird zwar vielfach der Winterdienst nicht berechnet, aber das wäre ja schnell zu ändern - und auch gesetzeskonform.
Nun hatte der Leiter des Winterdienstes in einem Interview mit der RP vom 04.11.2014 etwas von Personalmangel aufgrund Krankheit gesagt. Aber das ist etwas, mit dem auch jede Firma klar kommen muß und trotzdem nicht großflächig ihre Dienstleistungen einstellt. Erst recht nicht, wenn es ja offensichtlich schon frühzeitig genug (nämlich Anfang November) bekannt war.
Ich frage mich, was unseren Bürgermeister dazu veranlaßt hat, sich gegen geltendes Gesetz zu verhalten und das auf Kosten der Sicherheit von uns Bürgern.
Anja Urbinger
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Zuletzt aktualisiert am: 09.01.2015. 2544 27.12.2024).
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