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Braucht Radevormwald ein über 14 ha großes Neubaugebiet?

Um die Risiken für die Bürger und die ökologischen Belastungen so klein als möglich zu halten, beantragt die AL-Fraktion es bei dem Kauf der Teilfläche 1 (ca. 4,1 ha.) zu belassen und auf die Kaufoptionen für die Teilflächen 2 und 3 (zusammen ca. 10 ha.) zu verzichten!

Braucht Radevormwald ein über 14 ha großes Neubaugebiet? Wird es in den
nächsten Jahren in dieser Größenordnung vermarktbar sein? Welche
finanziellen Risiken geht die Stadt ein, wenn sie mit Millionenbeträge in
Vorleistung tritt, die Nachfrage und die Fähigkeit Bauland zu erwerben für
die kommenden 10 Jahre nicht wirklich realistisch einschätzen kann? Kann das
Baugebiet Karthausen ein Beitrag zur Lösung der demografischen Probleme
sein? Ist es ökologisch verantwortbar, einer bevölkerungsmäßig bestenfalls
stagnierende Stadt einen Flächenfraß von wertvollen Kulturland in
ausgewiesener Randlage und unter Einbeziehung von Flächen, die für den
Landschaftsschutz vorgesehen sind, zu gestatten? 


Alles Fragen, die weder im
Rat noch seinen Gremien bislang diskutiert wurden. Das Projekt bekommt das
Etikett „zukunftsweisend“ und ist damit hinreichend gerechtfertigt.



Die Verwaltung hatte schon Teilfläche erworben, bevor sich Ratsgremien mit
diesem Baugebiet erstmals beschäftigt haben. Um die Risiken für die Bürger
und die ökologischen Belastungen so klein als möglich zu halten, beantragt
die AL-Fraktion es bei dem Kauf der Teilfläche 1 (ca. 4,1 ha.) zu belassen
und auf die Kaufoptionen für die Teilflächen 2 und 3 (zusammen ca. 10 ha.)
zu verzichten! Dieser Antrag wurde von der UWG schon zur letzten Ratssitzung
zu spät gestellt. Da wir nicht wussten, ob die Fraktion ihn wiederholen
würde, haben wir ihn zur Vorsicht eingebracht. 

Gleichzeitig haben wir uns mit dem Verfahren des Grundstückskaufs aus
juristischer und haushälterischer Sicht beschäftigt. Wir kommen zu dem
Schluss, dass die Vorschrift des § 12 der Hauptsatzung der Stadt
Radevormwald nicht eingehalten wurden! Gleichzeitig glauben wir aber auch,
dass diese Vorschrift in der jetzigen Form gegen die Gemeindeordnung
verstößt.
Bei der Haushaltsaufstellung sind die Grundsätze der Vollständigkeit, der
Klarheit und der Wahrheit zu erfüllen. Im Falle der Haushalte 2017 und 2018
sehen wir insbesondere erhebliche Verstöße gegen den Grundsatz der
Haushaltsklarheit als gegeben an. 

Wir haben uns deshalb mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Lasten des
Kämmerers und ersten Beigeordneten an die Kommunalaufsicht der
Bezirksregierung in Köln gewandt. Darüber hinaus haben wir dann auch diese
Behörde gebeten, zu prüfen, ob die Vorschriften des $ 12 Hauptsatzung
eingehalten worden sind und ob diese Vorschrift in der heutigen Form nicht
gegen geltendes Recht verstößt. 

für die AL-Fraktion 
Rolf Ebbinghaus


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