AL zur gestrigen Entscheidung zum Problem des verkaufsoffenen Sonntags
Die AL-Fraktion bedauert die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Rates, einen in der Fläche stark eingeschränkten verkaufsoffenen Sonntag in Zusammenhang mit dem Rader Weihnachtsmarkt zu zulassen.
Das Radevormwalder
Einzelhandelsangebot ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Deshalb
ist es wichtig, die verbliebenen Akteure nach Kräften zu unterstützen! Dazu
könnte ein verkaufsoffener Sonntag ein Mittel sein. Aber nur, wenn alle
Anbieter der Innenstadt auch daran teilnehmen können. Weil wir die
Rechtslage nicht beeinflussen können, halten wir es für einen Fehler, sich
auf einen räumlich so stark eingeschränkten Bereich zu beschränken und damit
eine “Zwei-Klassen-Gesellschaft“ innerhalb des Einzelhandels einzurichten
und Wettbewerbsverzerrungen zu provozieren.
Bevor wir wesentliche Teile des
Radevormwalder Einzelhandels, wie z. B.: Elektro Biesenbach, Schuhhaus
Habermann, Schuh Lüttgenau, Möbel Behnke, Sport Reinbott, die Bergische
Buchhandlung und alle Händler des Schloßmacherplatzes und der
Schloßmachergalerie ausschließen, wäre es in unseren Augen weitaus
sinnvoller gewesen, vollständig auf den verkaufsoffenen Sonntag zu
verzichten!
Grundsätzlich halten wir die Sonntagsruhe für ein wichtiges Gebot. Deshalb
ist eine Beschränkung von verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich richtig.
Allerdings wird mit der jetzigen Rechtslage der ortsgebundene Einzelhandel
gegenüber dem Online-Handel benachteiligt.
In Radevormwald benötigen wir für
die Zukunft Konzepte, die mehr Rechtssicherheit bieten und verkaufsoffene
Sonntage auf einer größeren Fläche ermöglichen! Ist das nicht erreichbar,
sollten wir auf verkaufsoffene Sonntage verzichten und an den Landtag
appellieren, zu besseren gesetzlichen Regelungen finden.
Mit freundlichen Grüßen
für die AL-Fraktion Rolf Ebbinghaus
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Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2018. 1390 27.12.2024).
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