... zu den von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen bezüglich einer Entscheidung über Neu‐ oder Umbau der kath. Grundschule in Radevormwald
Zu den von der Verwaltung vorgelegten Entscheidungsunterlagen für die Sitzung des Schulausschusses am
06.04.2019 nimmt die AL‐Fraktion wie folgt Stellung:
Die beiden wahrscheinlichsten Varianten C und D haben noch nicht den notwendigen Konkretisierungsgrad
erreicht, der für eine sachgerechte Entscheidung Voraussetzung ist. Die Ablehnungsgründe für die Variante A sind
nicht wirklich unmittelbar einsichtig. Warum sollte – wie die Verwaltung behauptet ‐ der eigenständige
pädagogische Ansatz durch einen gemeinsamen Standort oder besser durch eine unmittelbare Nachbarschaft
gefährdet sein. Dennoch hält auch die AL‐Fraktion diesen SPD‐Vorschlag für nicht sehr zielführend. Auch hier
müssten genauere Untersuchungen durchgeführt werden, um aufzeigen zu können, dass dieser Vorschlag
gegenüber den Varianten C und D besondere Vorteile besäße. Wir schlagen deshalb vor, dass der Schulausschuss
zunächst einmal ein Votum abgibt, dass sich die Verwaltung künftig nur mit den Varianten C und D beschäftigen
sollte.
Die Überlegungen zur Variante C sind dadurch gekennzeichnet, dass hier von einem Neubau und einer
Totalsanierung der Sporthalle gesprochen wird. Es wird nicht explizit geprüft, ob und wenn ja, welche
vorhandenen Gebäudeteile erhaltenswert sind und mit einem Neubau verbunden werden könnten. Der
Kernpunkt unserer Kritik an dem vorgenommenen Vergleich besteht allerdings darin, dass hier Äpfel mit Birnen
verglichen werden. Der umgebaute Standort Lindenbaum erreicht eine Bruttogeschoßfläche von 2370 m²,
während der Neubau von einer Bruttogeschossfläche von 3.885 m² ausgeht und damit um 1.515 m² (= 64%)
größer ist, als der Standort Lindenbaum. Handelt es sich dabei um das stillschweigende Eingeständnis, dass der
Standort Lindenbau doch nicht den pädagogischen Anforderungen genügt, oder wollte man die Kostendifferenz
zu Gunsten des Standortes Lindenbaum besonders günstig darstellen?
Werden für beide Varianten die gleiche Größe unterstellt, und das kann nur der kleinere Wert des
Lindenbaumstandortes sein, weil hier die vorhandenen Flächen nun vollständig ausgereizt sind, ergibt sich
folgendes Bild (Details siehe
Kalkulationsblatt):
Pressemitteilung_grundschule_umbau_neubau.docx Seite 2 von 2
Allein auf der Basis der Kostenschätzung für gleichgroße Gebäude schrumpft die Differenz auf 2,5 Mio. €, die die
Umbaulösung günstiger ist. Dabei ist die Turnhallenproblematik zunächst außen vorgelassen worden, weil sich
hier die größten Widersprüche ergeben. Denn obgleich die Verwaltung eingesteht, dass am Standort
Blumenstraße eine „Totalsanierung“ notwendig ist, wird in der Kostenschätzung offensichtlich mit einem Neubau
gerechnet. Über alle von uns unterstellten Annahmen informiert das
Kalkulationsblatt. Durch Verkauf der
freiwerdenden Innenstadtgrundstücke (Bredderstraße und Kaiserstraße) kann die Differenz auf ca. 1,1 Mio. €
gesenkt werden. Allerdings sind die „Endprodukte“ nach unserer Auffassung nicht wirklich vergleichbar.
Obgleich die Ideenskizze der Verwaltung zur Umbaulösung jeden Quadratzentimeter des Geländes nutzt und
dabei mögliche baurechtliche Einschränkungen zunächst ausblendet, bleiben folgende Mängel:
1. Es wird nicht deutlich, wieviel Fläche für die OGS künftig zur Verfügung stehen wird.
2. Ob alle, im Gutachten von Dr. Garbe und Heinz Gniosko aufgezeigten, Raumfehlbedarfe mit der
Umbaulösung abgestellt werden können, ist nicht verifizierbar.
3. Der als zusätzliche Frei‐ und Bewegungsfläche in den Blick genommene Randstreifen zur Kaiserstraße
stellt nicht wirklich eine Lösung zur Behebung des Raummangels dar, weil hier ein zweiter, völlig
unabhängiger Schulhof entsteht der zusätzliche Aufsichten erfordert. Für eine kleine Grundschule ist eine
solche Situation aber nur schwer zu bewältigen. Darüber hinaus ist diese kleine Fläche unter dem
Gesichtspunkt der Lärm‐ und Staubemissionen der Hauptstraße als nicht besonders geeignet anzusehen!
4. Der Parkplatzmangel, der mit der Aufstellung der OGS‐Container zusätzlich verschärft wurde, wird
endgültig festgeschrieben!
5. Obgleich für die bestehenden Flächen mit einem beträchtlichen Sanierungswert von 920 €/m² gerechnet
wird, ist die Sanierung des Hauptgebäudedaches nicht eingerechnet! Dabei handelt es sich aber um ein
mehr als 100 Jahre altes, nicht isoliertes Dach. Die Kosten dieser ebenfalls notwendigen Sanierung sind
gleichfalls zu berücksichtigen!
6. Mit der Gründung der Sekundarschule wurde durch die Gutachter der Gedanke des Bildungshauses in der
Radevormwalder Bildungspolitik eingeführt. Dieser Gedanke geht davon aus, dass insbesondere von der
räumlichen Nähe von Kindertagesstätte und Grundschule ein erleichterter Übergang für die Kinder
organisiert werden kann. Am Standort Lindenbaum kann dieser Gedanke im Vergleich zu allen anderen
Standorten kaum umgesetzt werden.
7. Für den Fall von Gesetzesänderungen in Bezug auf die OGS bietet dieser Standort nicht die geringsten
Möglichkeiten der baulichen Anpassung. Insofern belegt die Planung der Verwaltung die Feststellungen,
die die o.g. Gutachter im Sept. 2017 schon vorgenommen hatten: „Die Struktur des Gebäudes ist für
einen modernen Schulbetrieb wenig geeignet. Die hier kalkulierten Ergänzungsmaßnahmen
werden die Situation nur quantitativ entspannen, aber nicht zu einer deutlichen
Qualitätsverbesserung der Infrastruktur beitragen.“ … „Der Standort kann bei diesem
Sanierungs‐und Ergänzungsbedarf mit Blick auf die vorhandenen Flächen nicht gehalten
werden.“
Gerade das letzte Argument stellt für unsere Fraktion eine „KO‐Kriterium“ dar. Die Stadt ist in jedem Fall
gezwungen einen hohen siebenstelligen Betrag zu investieren. Diese Investition darf dann nicht nur die gerade
augenblicklichen Raumbedarfe mehr schlecht als recht befriedigen, sondern muss auch in Blick auf sich
möglicherweise verändernde Rahmenbedingungen zukunftsfähig sein! Wir sparen nichts, wenn im Zuge eines
möglichen verpflichtenden Ganztages in der Grundschule wir dann doch an anderer Stelle den Neubau errichten
müssen, der heute aus scheinbaren Kostennachteilen nicht gewollt ist!
Zuletzt aktualisiert am: 05.05.2019. 1303 09.04.2025).
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