Gelder für Kunstausstellungen müssen an die Stadt zurückgegeben werden
Die bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft angesparten Gelder für Kunstausstellungen, müssen an die Stadt zurückgegeben werden In den Haushalten 2017 und 2018 waren Mittel für Kunstausstellungen vorgesehen, die aber nicht für diesen Zweck verwendet wurden.
Weil keine großen Ausstellungen stattgefunden hatten, wurden die nicht verwendeten
Mittel an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft überwiesen. Gegen dieses Verfahren haben wir eine Beschwerde
bei den Aufsichtsbehörden eingereicht, weil es sich nach unserer Rechtsauffassung, hier um die Bildung von
„schwarzen Kassen“ handelt.
Zu diesem Vorgang hat der Kreis nun als Aufsichtsbehörde Stellung bezogen in der Weise, dass der Kreis mitteilt,
dass der Bürgermeister versprochen hat, diese Mittel von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft an die Stadt
zurück übertragen zu lassen. Diese Maßnahme soll aber erst im Zuge des Rückkaufs der Gebäude in der
Nordstraße erfolgen und über deren Ankaufspreis verrechnet werden.
Diese „Lösung“ erspart dem Kreis die
Notwendigkeit, auf die Frage der Einrichtung schwarzer Kassen und der mangelnden Beauftragung durch den Rat
im Detail einzugehen. Dennoch stellt er in seinem Schreiben fest: „Rechtlich problematisch ist hier die
Weiterleitung an die WFG (Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Anm. des Verf.) unter dem Aspekt, dass in den vom
Rat beschlossenen Haushaltsplänen 2017 und 2018 jeweils ein Haushaltsansatz enthalten ist, welcher der
Bezeichnung und formalen Zuordnung nach für die Durchführung von Kunstausstellungen durch die Stadt
Radevormwald vorgesehen war. Dies bedeutet grundsätzlich, dass die inhaltliche, finanzielle und organisatorische
Verantwortung bei der Stadt Radevormwald liegt. (…) Ein Zuschuss an einen rechtlich selbständigen Dritten, der in
eigener Verantwortung Ausstellungen durchführen soll, hätte aber einer konkreten Festlegung durch den Rat –
und dann auch einer anderen Veranschlagung und Bezeichnung der Haushaltsstelle im Haushaltsplan ‐ bedurft.“
für die AL‐Fraktion
Rolf Ebbinghaus
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Zuletzt aktualisiert am: 09.07.2019. 1242 27.12.2024).
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