Am Stausee Beyenburg Freizeitverhalten verbessernWachdienst führt bei schönem Wetter an Wochenenden und Feiertagen Kontrollgänge am Stausee durch und hat zudem Hausrecht.
Wachdienst und Polizei wollen am Stausee Beyenburg Freizeitverhalten verbessernFeuerstellen und Zelten verboten, Müll vermeiden, Nachtruhe einhalten Der Sommer naht und es zieht viele Freizeitgäste an die Talsperren im Bergischen. Der Wupperverband begrüßt gerne Erholungsuchende an seinen Talsperren. Leider verhalten sich nicht alle Besucher rücksichtsvoll gegenüber ihren Mitmenschen und der Umwelt. In den vergangenen Sommern ist es am Stausee Beyenburg vermehrt zu Beschwerden von Anwohnern über Freizeitgäste gekommen. Vor allem stark zunehmender Müll und Lärmbelästigung waren die Auslöser. Auch das unbefugte Betreten von gesperrten Betriebsflächen wurde immer mehr zum Problem. Der Wupperverband hatte in den Vorjahren bereits Schilder und Zäune aufgestellt, Presse- und Aufklärungsarbeit geleistet u. v. m. Kontrollgänge wurden neben den eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben vom eigenen Talsperrenpersonal durchgeführt. Besonders im langen und heißen Sommer 2018 gab es dennoch immer wieder Ärger. Daher hatten sich Wupperverband, Polizei und Ordnungsamt abgestimmt, hier noch stärker gemeinsam zu agieren. Damit der Aufenthalt am Stausee für alle ein Vergnügen ist, sind einige Regeln zu beachten: Freizeitgäste sind herzlich willkommen. Sie können weiterhin mit Picknickdecken die Wiese „Vor der Hardt“ nutzen. Zum Schwimmen bieten Bever-, Wupper-, Lingese- und Brucher-Talsperre als offizielle Badegewässer eine gute Alternative; hier werden auch regelmäßig Untersuchungen vom Gesundheitsamt z. B. auf E-Coli-Bakterien durchgeführt. Wer Grillen möchte, kann dies im eigenen Garten tun oder bei städtischen Grillstellen wie auf der Hardt https://www.wuppertal.de/vv/produkte/103/Grillhuette_auf_der_Hardt.php. Der Wupperverband bittet alle Freizeitgäste um Rücksichtnahme und Verständnis. Er hofft, durch diese weiteren Schritte zum friedlichen Miteinander beizutragen.
Zuletzt aktualisiert am: 12.07.2019. 1449 14.01.2025).
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