Beanstandung einer Ratsentscheidung nach § 54 Abs. 2 GONW
Die AL-Fraktion hat in der Ratssitzung am 10.12.2019 darauf hingewiesen, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Bewerber Dr. Klicki nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um das Amt des ersten Beigeordneten in Radevormwald zu übernehmen.
In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht
vom 01.12.19 hatte die AL-Fraktion bereits ihre Rechtsauffassung dargelegt, musste aber in der Antwort der Kommunalaufsicht zur Kenntnis nehmen, dass die
Kommunalaufsicht im Vorfeld die Eignung der Kandidaten nicht prüfen
darf.
Die Verantwortlichkeit der Prüfung ist hier dem Wahlgremium - also
dem Rat - zugesprochen worden. Diesen Aspekt, dass der Rat aufgefordert
ist, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, hatte die AL-Fraktion in der
Ratssitzung dargestellt, konnte dafür aber aufgrund der sehr emotional
geführten Debatte kein Gehör finden.
Dennoch ist die AL weiterhin der Auffassung, dass der mehrheitlich
gewählte Kandidat nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Deshalb hat sie sowohl die
Kommunalaufsicht in Gummersbach als auch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.12.2019 aufgefordert, die Wahlentscheidung des Rates zu beanstanden.
"Grundsätzlich sind diese Organe zur Prüfung der Entscheidung ohnehin
aufgefordert, so dass es notwendig ist, unsere Rechtsauffassung
darzulegen. Wir halten das auch aus Respekt vor diesem hohen Amt für
dringend geboten." erläutert hierzu Rolf Ebbinghaus von der AL-Fraktion.
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Zuletzt aktualisiert am: 13.12.2019. 1189 04.04.2025).
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