LF - Linkes Forum: Von der Haushaltskrise zum Eiertanz um die Steuern: Wer soll den Haushaltsausgleich in Radevormwald bezahlen?
Der Haupt- und Finanzausschuss beriet am 3. März 2020 über die Haushaltskrise. Einbrüche der Gewerbesteuer hatten die (ohnehin fiktive) Haushaltsplanung gekippt.
Ein Beratungsgegenstand: massive Anhebung der Grundsteuer B (auf bebaute Grundstücke). Diese Steuer trifft jeden, sie wird von Vermietern an Mieter durchgereicht. Das LF ist als einzige Gruppe im Stadtrat nicht grundsätzlich gegen Steuererhöhungen, aber entschieden dagegen, dass die Masse der Einwohner für die Steuer-Ersparnisse der Gewerbe bluten soll.
Einen „tragfähigen“ Haushalt kann die Verwaltung nur konstruieren, indem nun entweder Ausgaben gestrichen oder Einnahmen erhöht werden. In der Ratssitzung am kommenden Montag, den 9. März, plant die Verwaltung einen Vorschlag zu machen, der das Problem durch eine massive Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B von 490% heute auf 680% (+ 190% !) in 2022 lösen soll. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll dagegen nur um 9% in 2021 angehoben werden.
Steuererhöhungen sollen „wenn“ erst nach der Kommunalwahl kommen
Die Steuererhöhung, die angeblich niemand will, soll erst im nächsten Jahr, nach der Kommunalwahl im September diesen Jahres, kommen. So wollen die Verantwortlichen die Diskussion aus dem Wahlkampf heraus halten. „Dieser Täuschungsversuch ist so typisch, wie verachtenswert.“, so Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF. Der Gesamtvorstand des LF stellte zur Haushaltslage in Radevormwald heute fest:
- Die Einbrüche der Gewerbesteuer sind das Ergebnis der Politik der letzten Jahre. Mit Investitionsanreizen wurden die Gewerbe gefördert. Gewerbliche Investitionen führen zu Steuerabschreibungen und diese sind der Grund für den langfristigen Rückgang der Gewerbesteuer. Die Krise war so vorhersehbar, wie sie selbstgemacht ist.
- Eine Streichung freiwilliger Leistungen muss zum Erhalt der Lebensqualität in unserer Stadt verhindert werden, auch weil sich Radevormwald im Haushaltssicherungskonzept befindet. Davon, dass sich das ändert, können wir nicht ausgehen. Hier gibt es nur einen „Bestandsschutz“ freiwilliger Leistungen: Würden wir freiwillige Leistungen der Stadt jetzt streichen, ist nicht absehbar, wann und ob sie wieder eingeführt werden dürfen.
- Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B wäre nicht nur zutiefst ungerecht, sondern auch von Dauer: Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) untersagt es grundsätzlich, dass die Stadt Steuern senkt. Im HSK gibt es Änderungen der Steuern nur nach oben!
- Die Gewerbe sollen ihre Steuern zahlen: Wir fordern eine Anhebung der Gewerbesteuer um den für den Haushaltsausgleich nötigen Wert – auf Grund des höheren Ertrags reicht hier eine Anhebung des Hebesatzes um ca. 57% auf 547% – anstatt die Kosten für die „Förderung der Wirtschaft“ auf die einfachen Menschen umzulasten oder die Strukturen der Stadt „kaputt zu sparen“.
Fritz Ullmann
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