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Bürger müssen zahlen

In der Ratssitzung am 09.03.20 beschloss eine Mehrheit der Ratsmitglieder dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, und die Haushaltslücke im Jahr 2022 durch Grundsteuererhöhungen in 2021 und 2022 auszugleichen!

Am 09. März 2020 musste der Rat den Haushaltsplan für das laufende Jahr beschließen. Völlig ungewohnt war dabei, dass die Planung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 nicht mehr passte. Das Jahr 2022 muss mit einer schwarzen Null abgeschlossen werden, sonst kann die Stadt nicht in die finanzielle Selbständigkeit entlassen werden. Da niemand wollte, dass wir den Haushaltsausgleich 2022 verfehlen, musste eine Lösung für ein voraussichtliches Defizit von 1,8 Mio. € in 2022 gefunden werden.

Die Verwaltung kennt dafür nur eine Lösung: Steuern erhöhen! Sparen geht nicht, es sei denn bei den freiwilligen Ausgaben. Diese Ansicht vertrat sie kompromisslos ohne auch nur über Verständigungsmöglichkeiten nachzudenken.

AL, Grüne und SPD hatten eine pauschale Aufwandsminderung von 1 % vorgeschlagen. Damit ist gemeint, dass in jedem Jahr von 2020 bis 2022 von dem vorgesehenen Aufwand 1 % eingespart werden muss. Wo die Einsparungen erfolgen, kann die Verwaltung im Laufe des Jahres selbst entscheiden. Außer von den antragstellenden Fraktionen wurde dieser Antrag nicht weiter unterstützt. Selbst die Verminderung des Sparpotentials auf 0,5 % und damit die Teilung der Lasten zwischen Verwaltung und Bürgern fand keine Mehrheit.



Die FDP wollte zwar keine Steuererhöhungen, stimmte aber gegen das Instrument des globalen Minderaufwandes. Stattdessen appellierte sie an die Verwaltung, die Ausgaben zu überdenken und zu senken. Nur mit Appellen kann kein Haushaltsplan aufgebaut werden. Hier gehören Planzahlen hin. Schade, dass sich die FDP in kritischen Zeiten so orientierungslos zeigt.



Bei der UWG fand sich ein ähnliches Verhalten. Steuererhöhungen wollte sie im Prinzip auch nicht. Stattdessen hatte sie sich viel Mühe um Einzelkürzungsvorschläge gemacht. Die wurden dann noch modifiziert. Am Ende reichte es bei weitem nicht, für die Vermeidung drastischer Steuererhöhungen. Aber selbst die marginalen Kürzungen wurden nicht in verminderte Steuerpunkte umgerechnet. Schade. Sparen ohne Nutzen für den Bürger! Aber was hilft es, meint die UWG, dann muss man „mit Bauchschmerzen“ den Steuererhöhungen trotzdem zustimmen.

Inhaltlich hatte die RUA (Thomas Lorenz) der Haushaltsdebatte nichts beizusteuern. Er beschränkte sich darauf, gezielt Halb- und Falschwissen zu produzieren. Gleich zu Beginn der Ratssitzung, wollte er den gemeinsamen Antrag von AL, Grünen und SPD wegen Rechtsmängeln absetzen lassen. Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit waren offensichtlich von der Verwaltung zuvor gestreut worden und wurden in der Sitzung von der Verwaltung auch in abgewandelter Form gestützt. Das Verlesen der Rechtskommentare lies die Diskussion zwar etwas abklingen, aber insbesondere Herr Lorenz beharrte weiter darauf, dass es Rechtszweifel geben müsse. Darüber hinaus vertrat er die Ansicht, dass der Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes mit den erhöhten Grundsteuern ab 2021 ja erst im Herbst 2020 erst zum Beschluss höherer Steuern führen würde. Deshalb hätte der jetzige Haushaltsbeschluss fast gar keine Bedeutung. Formal ist das nicht völlig falsch, aber irreführend, weil nach allem was wir jetzt wissen, die Situation im Herbst eher schlechter als besser sein wird und wir diesen Beschluss wieder aufheben können!



An Pro Deutschland zog – wie in vielen anderen Fällen auch – die Diskussion der Haushaltsmisere der Stadt unbeteiligt vorüber. Am Ende stimmte sie dem Steuererhöhungskurs der Verwaltung zu. Wie sie sagt, quälten auch sie dabei einige Bauchschmerzen.



Die CDU hatte im Haushalt ein Polster aufgespürt. Im Zinsaufwand war ein Polster von 100.000 € eingebaut gewesen. Dieses Polster war nach Auffassung der Verwaltung während der Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss am 03. März nur schwer entbehrlich. Aber eingeklemmt zwischen dem gemeinsamen Antrag von AL, Grünen, SPD und dem von der CDU zeigte sie sich bereit, sich für das kleinere Übel auszusprechen. Also konnten die vorgesehene Steuererhöhung um 10 Punkte vermindert werden.

Diese Diskussion zeigt aber deutlich, dass bei gutem Willen der Verwaltung eine so starke Steuererhöhung nicht notwendig gewesen wäre. Von dem Sparziel für 2020 von ca. 700.000 € hätte sie allein 100.000 € über die Verminderung des Zinspolsters erreichen können.



Was lernen wir daraus? Wir benötigen einen neuen Kämmerer und Ersten Beigeordneten, der auch neue Wege zu gehe vermag und dafür brennt, die Mitarbeiter auf dem Weg in eine leistungsfähigere Verwaltung mitzunehmen.



Lesen Sie auch http://www.al-rade.de/?p=498


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