Alternativer Beschlussantrag zu den Verkaufsoffenen Sonntagen
Verkaufsoffene Sonntage müssen vielfältigen Rechtsauflagen gerecht werden. Die Anfang 2020 geplanten Veranstaltungen sollen aber laut AL-Fraktion unter der neuen Lage noch einmal überdacht werden. "Faktisch sind diese Verkaufsveranstaltungen schon um 50% reduziert." Deshalb sollten laut AL-Fraktion beim Weihnachtsmarkt mehr Geschäfte öffnen dürfen als im bisherigen Entwurf vorgesehen.
Alternativer Beschlussentwurf zu TOP 2 (Ordnungsbehördliche Verordnung …
Weihnachtsmarkt am 13.12.2020) in der Sitzung des HFA am 09.06.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mans!
Die Fraktion der Alternativen Liste ist der Auffassung, dass infolge der Corona Pandemie,
die zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführten Überlegungen zur Durchführung der
verkaufsoffenen Sonntage in Bezug auf den Weihnachtsmarkt neu überdacht werden sollte.
Veränderung des Beschlussantrages:
Die textliche Fassung des Beschlussantrages kann unverändert erhalten bleiben, allerdings
sollte sich der Beschluss auf die Flächen beziehen, die auch zum Zeitpunkt des
Martinsmarktes in die ordnungsbehördliche Verordnung einbezogen sind.
Begründung: Es ist die erklärte Absicht von Bund und Land Konjunkturanreize zu setzen.
Unter diesen Bedingungen erscheint es unbedingt erforderlich, dass mehr Geschäfte an
diesem verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen können, als bislang geplant wurde. Nach
unseren Vorstellungen sollten auch alle Einzelhändler in die Aktion einbezogen sein, die
auch während des Martinsmarktes öffnen dürfen. Die vorliegende Planung schließt
insbesondere viele inhabergeführte Geschäfte im westlichen Teil der Innenstadt aus.
Corona bedingt sind schon zwei verkaufsoffene Sonntage entfallen, so dass die religiös
motivierten Einwände in diesem Fall nicht als so schwerwiegend angesehen werden
können. Darüber hinaus müssten auch die Gewerkschaften ein Interesse daran besitzen, in
der jetzigen Situation verstärkt den lokalen Handel zu stärken, weil dieser in der Krise
stärker gelitten hat, als der Online-Handel. Damit leisten sie auch einen Beitrag zum Schutz
der Arbeitsplätze der Mitarbeiter.
Außerdem könnte überlegt werden, die Weihnachtsmarktstände etwas großflächiger zu
verteilen, so dass sich dadurch mit Hinweis auf die „Veranstaltungsfläche“ eine stärkere
Absicherung der in die Verkaufsöffnung einbezogene Fläche ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
für die AL-Fraktion Rolf Ebbinghaus
Ältere Artikel im Archiv
Zuletzt aktualisiert am: 09.06.2020. 890 04.04.2025).
IHRE PRESSEMITTEILUNG? Schicken Sie sie einfach an: info@radevormwald.net
Anzeigen:
|