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Pressemeldung der RUA

SPD verletzt Auflagen zur Anbringung von Wahlplakaten

Die Sondernutzungserlaubnis für Inanspruchnahme des öffentlichen
Verkehrsraums, die auch der SPD zugestellt wurde, enthält u.a. die Auflage,
Wahlplakate nicht in Kreuzungsbereichen anzubringen.
Die SPD hat in Kenntnis dieser Auflage offenbar bewusst an vielen
Kreuzungen im Stadtgebiet ihre mannshohen Wahlplakate in den Verbotszonen
aufgebaut.
Was soll man von einer Partei halten, die sich über behördliche Auflagen
hinwegsetzt?


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