9 Fälle aktuell in Radevormwald27.10.2021: Coronavirus: 84 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt. Derzeit sind 431 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
27.10.2021: Coronavirus: 84 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigtDerzeit sind 431 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.Oberbergischer Kreis. Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises 84 weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 17.628 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 16.926 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 431 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne. Wie berichtet, sind im Oberbergischen Kreis 271 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Virus getestet worden sind.
Hinweis zum aktuellen InfektionsgeschehenZum Schulstart nach den Herbstferien (Reisezeit) ist festzustellen, dass sich insbesondere die jüngeren Altersgruppen mit dem Coronavirus infizieren. Auffällig ist momentan, dass ganze Familien betroffen sind. In den Haushalten stecken sich die Familienmitglieder untereinander an.
Nachweis von Virusmutanten im Kreisgebiet:
Bei den genannten Mutanten handelt es sich um sogenannte VOC (variants of concern). VOC sind besorgniserregende Virusvarianten, die sich vom Wildvirustyp unterscheiden. Sie unterscheiden sich in ihren Erregereigenschaften wie beispielsweise der Übertragbarkeit, Virulenz (die Fähigkeit des Virus in menschliche Gewebe einzudringen, z.B. in die Schleimhäute) und Empfänglichkeit des Menschen für diese Varianten. Das Robert Koch-Institut benennt aktuell die Virusmutante B.1.1.7, die Virusmutante B.1.351, die Virusmutante P.1 und die Variante B.1.617.2 als besorgniserregende Varianten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Varianten deren Bedeutung noch nicht vollständig erforscht ist. Auf der Internetseite des Robert Koch-Institus www.rki.de erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:Stand der Fallzahlen: 27.10.2021, 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis: 98,3 (+17,3) Positiv getestete Personen (PCR-Test) seit Pandemiebeginn**: 17.628 (+84)
Positiv getestete Oberbergerinnen und Oberberger (PCR-Test) in Krankenhäusern***: 21 (+1)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen:Stand der Fallzahlen: 27.10.2021, 00:00 Uhr Bergneustadt: 22 (+8) Engelskirchen: 23 (=) Gummersbach: 106 (+14) Hückeswagen: 9 (+2) Lindlar: 18 (-1) Marienheide: 18 (+1) Morsbach: 11 (+1) Nümbrecht: 21 (+8) Radevormwald: 9 (+2) Reichshof: 35 (+4) Waldbröl: 90 (+6) Wiehl: 44 (+1) Wipperfürth: 23 (+7) Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 2 Personen (+2)
Lage auf Landesebene im Kurzüberblick:Stand der Fallzahlen: 27.10.2021, 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz für NRW: 79,2 (+6,3) Weitere Informationen zu den durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens erhalten Sie auf der Internetseite des Landes. Berechnung der Leitindikatoren durch das LZG.
Weitere Informationen zum Thema:
Erläuterungen:* Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage. *** Krankenhäuser in- und außerhalb des Oberbergischen Kreises. **** Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne. ***** Bürgerinnen und Bürger, die aus aktuellen Hochrisikogebieten einreisen, sind durch die Corona-Einreiseverordnung des Bundes verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (Immunitätsnachweise oder Testnachweise) vorzulegen bzw. sich für die in der Verordnung angegebenen Zeit in Quarantäne zu begeben. Diese Quarantänen werden durch die kommunalen Ordnungsämter überwacht. Letzte Änderung: 27. Oktober 2021
Zuletzt aktualisiert am: 27.10.2021. 1063 14.01.2025).
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